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Nach dem Arbeitsgesetzbuch können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen unbezahlten Urlaub nehmen, aber auch aus anderen Gründen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern unbezahlten Urlaub gewähren.

Dies sollte jedoch immer aus Gründen geschehen, die auf Seiten des Arbeitnehmers liegen, und nicht in einer Situation, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Hindernissen auf Seiten des Arbeitnehmers nicht zur Arbeit einsetzen kann. Außerdem kann dieses fiktive Verbot nicht durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber umgangen werden. Damit besteht ein starker Schutz für den Arbeitnehmer.

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