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Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, die gleichzeitig Angestellte der Gesellschaft sind. Fälle, in denen sich die Tätigkeit eines Arbeitnehmers teilweise mit der Funktion eines Geschäftsführers überschneidet, bedürfen einer sorgfältigen Regelung und Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung.

In der Praxis ist das Zusammentreffen einer Geschäftsführertätigkeit mit einem Arbeitsvertrag sehr komplex, und es ist wichtig, eine Reihe von besonderen Umständen zu berücksichtigen. Das Risiko des Bestehens von ungültigen Verträgen bei Direktoren oder leitenden Angestellten ist in solchen Situationen durchaus nicht ungewöhnlich.

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