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Das Amt für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚSZVM) registriert diese sogenannten Grundstücke und Gebäude mit einem unzureichend identifizierten Eigentümer. Vor 10 Jahren wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Frist für die Berichtigung der unzureichend registrierten Eigentumsverhältnisse festgelegt – diese Frist läuft am 31.12.2023 ab! Eigentum, das nicht von den Eigentümern beansprucht wird, verfällt dem Staat.

Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie anhand der Liste der IHRA herausfinden.

Unsere Rechtsanwältin Vendula Nejedlá erörtert dieses Thema in einem Artikel auf Leagleone.

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