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Was muss man bei Anschlussstücken, die das Immobilienprojekt mit den öffentlichen Leitungen verbinden, beachten?

Wussten Sie, dass es nicht ausreicht, ein Anschlussstück zu bauen und an eine öffentliche Leitung anzuschließen, sondern dass der Bau von Anschlussstücken eine Genehmigung der Baubehörde erfordert.

Unser Kanzleipartner JUDr. Lukáš Žáček betont in einem Artikel auf Info.cz, dass dieses Thema nicht unterschätzt werden sollte.

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